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Eisenbahn- Romantik

2020



Reisen

Empfohlen von

„Mr. Eisenbahn-Romantik“

Hagen von Ortloff

Eisenbahn-Erlebnisreisen

Unsere Leidenschaft seit 38 Jahren

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IGE-Erlebnisreisen



Foto: Hendrik Bloem, www.hendrikbloem.de

Liebe Eisenbahn-Romantik-Reisefreunde,


wer hätte das gedacht, im Zuge der Klimadebatte entdecken auch die Regierungen Europas ihre Liebe zur Eisenbahn! Wir als Team der IGE setzen dabei schon seit fast vier Jahrzehnten auf das umweltfreundliche Verkehrsmittel! Immer schon verfolg- ten wir das Konzept ausschließlich Reisen mit der Eisenbahn anzubieten. Zwar müssen wir für transkontinentale Routen auf die Fliegerei ausweichen, aber wo immer es geht fahren wir weltweit mit dem Zug, denn die Eisenbahn ist das einzige sinnvolle und noch dazu umweltschonende Verkehrsmittel um Land und Leute hautnah kennenzulernen.

Bei unseren Eisenbahn-Reisen lernen Sie die atemberau- bende Geschichte der Eisenbahn, die sich oft über grandi- os gebaute Bahnlinien durch Tunnel und über spektakuläre Brücken ihren Weg durch die Landschaften bahnt, genauso kennen, wie die moderne Eisenbahn, die z.B. mit Hochgeschwin- digkeitszügen die Metropolen verbinden. Vorteil: Durch ihre Nutzung bleibt uns mehr Zeit für Sehenswürdigkeiten und für entspanntes Zusammensein bei landestypischem Essen.

Um Ihnen die Eisenbahnreise noch schmackhafter zu ma- chen, empfehlen wir Ihnen die Mediathek des SWR: In der

Rubrik „Eisenbahn-Romantik“ finden Sie unzählige Filme zum Thema. Oder kaufen Sie sich die Zeitschrift Eisenbahn- Romantik mit tollen Eisenbahn-Reisetipps und regelmäßgen Berichten auch von unseren Reisen.

Apropos Eisenbahn-Romantik: 2020 feiern wir mit unserem bekannten Eisenbahn-Romantik-Fernseh Moderator Hagen von Ortloff 25 Jahre erfolgreiche Zusammenarbeit! Anlass genug für eine mehrtätige Geburtstags-Sonderfahrt über Ostern, die wir auf unserer Homepage und auf unserem So- cial-Media-Auftritt Facebook noch kurzfristig bewerben wer- den. Natürlich begleitet Hagen von Ortloff wieder persönlich verschiedene unserer Reisen, sie finden diese im vorliegen- den Katalog, dem wir übrigens einen etwas strukturierteren Auftritt und etwas mehr „Gefühl“ verpasst haben, damit das Lesen und Schauen auf über 100 Seiten Eisenbahnreisen Ih- nen noch mehr Spaß macht! Und bitte: Werben Sie in Ihrem Freundeskreis gerne für uns.


Wir freuen uns auf Ihre Buchung.


Druckfehler und Änderungen vorbehalten

Ihr Armin Götz

und Ihr Team der IGE Erlebnisreisen

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Foto: Hendrik Bloem, www.hendrikbloem.de


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Inhaltsverzeichnis


REIsETITEL

TERmIn

REIsEcODE

sEITE

Europa mit dEm Zug ErfahrEn




Zu den schönsten Eisenbahnmuseen Europas

4. bis 8. März 2020

10807

6-7

Zitronen, Dampf und Meer in Süditalien

30. März bis 6. April 2020

20805

8-9

Gebirgsbahnen Europas: Österreichs schönste Bahnlinien

10. bis 14. April 2020

20803

10-11

Bahn-Spezialitäten rund um Dresden

16. bis 20. April 2020

20703

12-13

Durch Rübezahls Reich

17. bis 22. April 2020

20806

14-15

Im legendären „Roten Pfeil“ zum Nostalgiefest Arbon Classics/Bodensee

1. bis 5. Mai 2020

30801

16-17

Abenteuer Waldbahn Rumänien

9. bis 16. Mai 2020

20807

18-19

Mit dem Zug entlang des Jakobsweges: Nordwestliches Spanien

9. bis 18. Mai 2020

20808

20-21

Südbahnexpress: Eine Sonderzugreise zwischen Osttirol & Vorarlberg

21. bis 25. Mai 2020

20802

22-23

Norwegens faszinierende Landschaften mit Bahn & Schiff erleben

24. Mai bis 3. Juni 2020

10808

24-25

Bahn- und Weingenuss zwischen Eifel und Rheintal

29. Mai bis 2. Juni 2020

20705

26-27

Gebirgsbahnen Europas: Kreuz und quer durch die Pyrenäen

3. bis 10. Juni 2020

20809

28-29

Norddeutschland – zu Lande und zu Wasser zwischen den Meeren unterwegs

17. Juni bis 24. Juni 2020

20706

30-31

Mit dem Bohemia Classic Express durch Böhmen und Mähren

22. bis 29. Juni 2020

20201

32-33

Great Britain in Steam: Von Küste zu Küste durch Englands Norden

27. Juni bis 6. Juli 2020

20810

34-35

Schmalspur-Schmankerl zwischen Bregenzer Wald und Pinzgau

11. bis 16. Juli 2020

20811

36-37

Glacier- und Bernina-Express Kompakt

14. bis 18. Juli 2020

10810

38-39

Nostalgie-Erlebnisse rund um den Wörthersee

16. bis 21. Juli 2020

20812

40-41

Zeitreise auf die Isle of Man

28. Juli bis 3. August 2020

20813

42-43

Historik Mobil: Rund um Zittau in Ostsachsen

31. Juli bis 4. August 2020

20707

44-45

Tunnel, Dampf und Kuckucksuhr im Schwarzwald

13. bis 17. August 2020

20708

46-47

Eisenbahn-Nostalgie rechts und links der Rhone

22. bis 29. August 2020

20814

48-49

Mit dem Zug um die Ostsee

29. August bis 9. September 2020

30802

50-51

Eisenbahnträume auf kleiner und großer Spur in Oberbayern

4. bis 8. September 2020

20709

54-55

Gebirgsbahnen in Italien: Kreuz und quer um den Apennin

15. bis 21. September 2020

20815

56-57

Einzigartige Bergerlebnisse: Von Gipfel zu Gipfel in der Schweiz

9. bis 15. September 2020

10812

58-59

Fotos (4): Hendrik Bloem, www.hendrikbloem.de

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REIsETITEL TERmIn

REIsEcODE

sEITE

Reisen und Speisen in Schnellzügen durch Europa 19. bis 26. September 2020

30803

60-61

Mit Bernina- & Glacier-Express im Schweizer Berg-Herbst 25. bis 29. September 2020

10814

62-63

Eisenbahn- und Kulturerlebnis Spezial: Die Schiene in Berlin 30. September bis 5. Oktober 2020

20710

64-65

Eisenbahn-Genußreise durch die Weinregion Franken 1. bis 5. Oktober 2020

20704

66-67

Feuerross, Krokodil, Jäger & Gejagte: Die andere Reise durch Graubünden 7. bis 12. Oktober 2020

10816

68-69

Griechenland – Eisenbahn, Geschichte, Landschaft und Genuss 14. bis 22. Oktober 2020

20816

70-71

Mit Highspeed zu den Bahnmuseen Europas 7. bis 14. November 2020

30804

72-73

Berge, Bahn und Weihnachtsmärkte in Südtirol 27. November bis 1. Dezember 2020

20817

74-75


auf dEn SchiEnEn diESEr WElt



Tunesien: Mit der Eisenbahn durch „1001 Nacht“ 13. bis 23. März 2020

10803

76-77

China: Mit modernen Hochgeschwindigkeitszügen Chinas Kultur erleben 1. bis 15. Oktober 2020

10815

78-79

Japan: Mit dem Zug rund um den Fujiyama 2. bis 12. Juni 2020

10805

80-81

Dampfnostalgie rund um die Zarenstadt St. Petersburg 6. bis 12. Juli 2020

10809

82-83

Eisenbahn-Romantik-Sonderzugreise durch Nordkorea 22. bis 31. Juli 2020

10806

84-85

Indonesien – Inselwelt mit einer ungeahnten Eisenbahnvielfalt 23. August bis 5. September 2020

10811

86-87

USA - Faszination Eisenbahn im Wilden Westen 27. August bis 11. September 2020

10821

88-89

Mit dem Zug von Moskau bis Wladiwostok durch die Weiten Russlands 10. bis 27. September 2020

10813

90-91

Die Seidenstraße: Auf dem alten Handelsweg von China nach Kasachstan 11. bis 23. April 2020

10804

92-93

Taiwan: Eisenbahn-Inselstaat der Superlative 24. Oktober bis 3. November 2020

10817

94-95

Marokko – das Land zwischen Tradition und Moderne 24. Oktober bis 6. November 2020

10818

96-97

Tibet: Im Himalaya-Express zu den höchsten Bergen der Welt 31. Oktober bis 11. November 2020

10819

98-99

Kuba: Eisenbahn-Kulturabenteuer der Extra-Klasse 16. bis 28. November 2020

10820

100-101


Reise- und Zahlungsbedingungen



102-103

Der Reisebahnhof/ IGE Reiseanmeldung


104-105


Formblatt


106


Zu den schönsten

Eisenbahnmuseen mitteleuropas

Wo kommt die Eisenbahn her, wohin entwickelt sie sich? Unsere Reise verbindet die moderne Eisenbahn mit ihrer traditionsreichen Geschichte: In Hochgeschwindigkeits- und Regelzügen reisen Sie zu den wichtigsten Eisen- bahnmuseen Mitteleuropas und erweitern Ihren Wissens- und Erfahrungshorizont. Es geht nach Utrecht

in Holland, Brüssel in Belgien, Mulhouse in Frankreich und Luzern in der Schweiz.


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Termin

4. bis 8. März 2020 Reisenummer 10807


Unser umfangsreiches Inklusiv-Leistungspaket:

in Luzern


ihr reisepreis ab/bis Flughafen Havanna pro Person im Doppelzimmer

€ 3.390,-

Einzelzimmerzuschlag € 450,- Nicht im Reisepreis eingeschlos- sen sind alle nicht erwähnten Mahlzeiten, Getränke, Trinkgelder, persönlichen Ausgaben sowie Reiseversicherungen.

Für diese Reise wird ein noch mindestens 6 Monate nach dem Rückflug gültiger Reisepass benötigt, eine Touristenkarte (ca. € 25,- vor Abreise bei der Botschaft zu kaufen) sowie eine Auslands- krankenversicherung.

Standardimpfungen werden emp- fohlen. Nicht geeignet für Reisende mit Mobilitätseinschränkungen.

Gerne buchen wir für Sie auch ein

Hotel zur Vor- oder Nachübernach- tung in/bei Havanna und einen individuellen Flug nach Havanna und zurück. Flüge ab € 800,- pro Person – je nach Verfügbarkeit.

Evtl. Gemeinschaftsflug mit

IGE-Reiseleitung ab/bis Frankfurt Flughafen; ca. € 900,- so lange Plätze verfügbar.


MontAg, 16. noVeMber 2020

Individuelle Anreise nach Havanna (nicht inkl.). Auf Anfrage evtl. Flug mit der Reiseleitung ab Deutsch- land. Am Abend Transfer (auf Wunsch mit Auto- Oldtimern) zum Hotel in Havanna.


DienstAg, 17. noVeMber 2020 (F)

Wir lernen die Hauptstadt Havanna kennen. Es geht zum Lenin-Park und zum Lokschuppen der Park-Kleindampfbahn Dann Transfer zum Haupt- bahnhof und Besuch des Parks Avenida Belgica mit einigen ausgedienten Dampflokomotiven, die im Zuckerrohrtransport eingesetzt wurden. Nach einem Besuch eines Kunsthandwerkmarkts am Hafen besichtigen wir die hübsch restaurierte koloniale Altstadt Havannas, mit Hauptplatz und dem ehemaligen Sitz der spanischen Vizekönige sowie der Kathedrale. Nicht fehlen darf ein Halt bei Hemingways Lieblingsbar (inkl. Drink). Mit ame- rikanischen Cabrio-Oldtimern geht es dann über die Uferpromenade Malecon und durch ein Villen- viertel zum Revolutionsplatz sowie zum Hotel Na- cional (Cocktail inkl.), einem wunderschönen Hotel im alten Stil, wo früher Präsidenten übernachteten. Optional (nicht inkl.) können Sie eine Tanzshow besuchen im TropicanaKabaret(oder kleineres Lo- kal). Übernachtung in Havanna.


MIttWOcH, 18. NOvEMBER 20209 (F)

Bustransfer zum Bahnhof Havanna-Tulipanes, in der Nähe des Revolutionsplatzes. Regelzugfahrt von Havanna Richtung Südwesten nach Guanajay (oder vergleichbar). Kurze Busfahrt nach Artemisa (Mittagspause), Besichtigung einer Kolonialmau- er und einer Kaffeeplantage sowie Rundgang im Hafenort Mariel. Entlang der Nordküste Kubas geht es per Bus oder Regelzug von Mariel nach Havanna.


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DonnerstAg, 19. noVeMber 2020 (F, M) Bustransfer östlich von Havanna, wo wir die be- rühmte Hershey-Bahn (Nordbahn/“Ferrocarril del Norte“) kennenlernen, die einzige elektrifizierte Bahnlinie des Landes. Hershey ist größter Scho- koladenproduzent der Welt mit Stammsitz in Penn- sylvania/USA und kaufte in den 1920er Jahren große Ländereien an der Nordküste Kubas. Wir genießen eine Fahrt mit dieser „Schokoladenbahn“ durch die hügelige Landschaft von Hershey bis Ja-

ruco und zurück. Zu Mittag essen wir in den Hersh- ey-Gärten, wo früher die Fabrikmanager ihre Feste feierten. Wir besichtigen ein ehemaliges Landhaus von Hemingway, das nun ein Museum ist. Zurück in Havanna besuchen wir ein Rum-Museum (inkl. Verkostung). Übernachtung in Havanna.


FreitAg, 20. noVeMber 2020 (F, M, A) Heute unternehmen wir eine Bummelzugfahrt südlich von Havanna nach San Antonio (oder ver- gleichbar) und besichtigen das Humor-Museum, einer Sammlung von Karikaturen aus der Zeit des Kalten Krieges. Mittagessen in einem typischen Privatrestaurant in San Antonio, am Nachmittag Bustransfer zurück nach Havanna. Am Abend erleben wir an der Morro-Festung die Kanonen- schuss-Zeremonie und genießen einen Promena- den-Spaziergang am Malecon. Abendessen und Übernachtung in Havanna.


sAMstAg, 21. noVeMber 2020 (F, A) Busfahrt nach Viñales in den Westen Kubas. Im idyllischen Viñalestal besuchen wir eine Tabak- farm und erleben das Zigarrendrehen. In der „Indi- ohöhle“ unternehmen wir eine kurze Bootsfahrt auf einem unterirdischen Fluss und wir besuchen die berühmten Felsmalereien der Gegend. Transfer nach San Diego de los Baños, dort Übernachtung.


sonntAg, 22. noVeMber 2020 (F) Busfahrt von San Diego ca. 300 km zur Halb- insel Zapata an der Südküste Kubas, wo es ein großes Sumpf- und Vogelschutzgebiet mit Mangrovenwäldern gibt. Lagunen-Bootsfahrt zu einer Insel mit Freilichtmuseum eines früheren Indio-Stamms. Auf Zapata befindet sich auch die „Schweinebucht“, wo 1961 eine US-Invasion vereitelt wurde. Übernachtung an der Schweine- bucht/Playa Giron.


MontAg, 23. noVeMber 2020 (F)

Transfer zur Hafenstadt Cienfuegos, mit hüb- scher französischer Architektur in der Altstadt, welche wir bei einem Spaziergang erkunden. Wir fahren mit in einem Arbeiterzug bei Cienfuegos und besichtigen eine ehemalige Millionärsvilla im maurischen Stil sowie ein gut erhaltenes Theater aus dem 19. Jahrhundert. Übernachtung in Cien- fuegos.

DienstAg, 24. noVeMber 2020 (F)

Von der Dachterrasse eines Zuckerbaron-Palastes und einem Aussichtspunkt genießen wir schöne Blicke auf Cienfuegos und die Mittelgebirgsland- schaft. Busfahrt nach Trinidad, wo wir die Altstadt besichtigen und eine Rum-Bar besuchen. Über- nachtung in Trinidad (oder Playa Ancon).


MIttWOcH, 25. NOvEMBER 2020 (F)

Mit dem Bus geht es östlich von Trinidad in den kleinen Hafenort Tunas de Zaza an der Südküste Kubas. Dann Busfahrt nach Sancti Spiritus (dort Stadtführung) und zum östlichsten Punkt der Reise nach Morón, dort Übernachtung.


DonnerstAg, 26. noVeMber 2020 (F, A) Bei Morón besichtigen wir eine frühere Zuckerfa- brik mit zwei ausgestellten Baldwin-Dampfloks. Außerdem sehen wir das große Bahnhofsgebäude von Morón, wo es früher das Ausbesserungswerk der Nordbahn-Gesellschaft gab. Weiter geht es mit dem Bus in Nähe der Nordküste bis Remedios. Abendessen und Übernachtung in Remedios.


FreitAg, 27. noVeMber 2020 (F, A)

In Remedios erwartet uns ein Reisehöhepunkt, eine Zuckerrohr-Dampfzugfahrt. Außerdem be- sichtigen wir ein Zuckerfabrik-Museum. Busfahrt nach Santa Clara, einem Eisenbahnknotenpunkt. Dort ließ der Revolutionsheld Che Guevara einen gepanzerten Zug des Battista-Regimes entglei- sen, heute als Mahnmal ausgestellt inklusive Che- Mausoleum. Weiterfahrt mit dem Bus nach Matan- zas, gelegen zwischen Varadero und Havanna. Abendessen und Übernachtung.


sAMstAg, 28. noVeMber 2020 (F) Busfahrt in den Osten von Havanna und evtl. Bum- melzugfahrt nach Guanabo, einem gemütlichen Stranddorf. Weiterfahrt zum Flughafen Havanna, Verabschiedung durch die Reiseleitung gegen Mit- tag. Individuelle Heimreise (evtl. mit IGE-Reiselei- tung, nicht inkl.) oder auf Anfrage optional zusätzli- che Übernachtung (nicht inkl.) in/bei Havanna.


Kurzfristig können noch Regelzüge vor Ort opti- onal ins Programm genommen werden, die zwar teilweise im Fahrplan stehen aber nicht immer ga- rantiert fahren.


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Reise- und Zahlungsbedingungen

für unsere Pauschalreisen (gelten nicht für Tagesfahrten)


Bitte lesen Sie unbedingt diese Reise- und Zahlungsbedingun- gen sorgfältig durch, bevor Sie Ihre Reise buchen. Die Bedin- gungen gelten für die Buchung und werden Bestandteil des abgeschlossenen Pauschalreisevertrages.


  1. Abschluss des reisevertrages, grundsätze zum Vertragsinhalt und Verpflichtungen des kunden bei Buchung für Dritte

    1. Mit der Reiseanmeldung (Buchung) wird uns der Abschluss eines Reisevertrages verbindlich angeboten. Inhaltliche Grund- lage dieses Angebotes sind unsere Reiseausschreibung und unsere ergänzenden Informationen für die jeweilige Reise, so- weit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen. Die Über- mittlung der Reiseanmeldung begründet noch keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Vertrages.

    2. Auf Grund der neuen gesetzlichen Vorgaben können wir Ihre Buchung nur noch schriftlich, per Telefax oder auf elekt- ronischem Weg über unsere Homepage akzeptieren. Hierzu können Sie ausschließlich nur noch die von uns zur Verfügung gestellten Formulare verwenden. Bei elektronischen Buchun- gen (Drücken des Buttons/der Schaltfläche „zahlungspflichtig buchen“) bestätigen wir den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme der Buchung dar.

    3. Reisevermittler (z.B. Reisebüros) und Leistungsträger (z.B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind von uns ohne ausdrückliche Bestätigung in Textform nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen über Abweichungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den Inhalt der Reiseausschreibung abändern, insbesondere über die von uns zugesagten Leistungen hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.

    4. Die von uns gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Min- destteilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gem. Art. 250 §3 Nr. 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart wird.

    5. Orts- und Hotelprospekte sowie Internetausschreibungen, die nicht von uns herausgegeben werden, sind für uns und unse- re Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch aus- drückliche Vereinbarung mit dem Kunden zum Gegenstand der Reiseausschreibung oder in sonstiger Weise zum Inhalt unserer Leistungspflicht gemacht wurden.

    6. Der Vertrag kommt mit dem Zugang unserer Annahmeerklä- rung (Reisebestätigung) zustande. Diese wird von uns bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss dem Kunden auf einem dau- erhaften Datenträger übermittelt (insbesondere in Papierform, soweit nach Art. 250 § 6 Abs. 1 S. 2 EGBGB vorgeschrieben).

    7. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Bu- chung ab, so liegt ein neues Angebot von uns vor, an das wir für die Dauer von sieben Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist uns gegenüber die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt.

    8. Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Reisen- den, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzuste hen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.


  2. Bezahlung und versand der Reiseunterlagen

    1. Sowohl wir als Reiseveranstalter als auch Reisevermittler dür- fen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldsiche- rungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldversicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Siche- rungsscheins eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reiseprei- ses zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird spätestens 20 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 8 genannten Grund abgesagt werden kann. Ihr Kundengeldabsicherer: R+V Allge- meine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden, Tel. +49 611 533-5859, Fax: +49 611 533-4500, www.ruv.de.

    2. Leistet der Kunde ohne Rechtsgrund Zahlungen auf den noch offenen Reisepreis nicht entsprechend den vereinbarten

      Zahlungsfälligkeiten, so sind wir berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5.2 Absatz 2 bis 5.5 zu be- lasten.

    3. Stornoentschädigungen, Umbuchungs- bzw. Bearbeitungs- gebühren sind sofort nach Entstehung und Bekanntgabe an den Kunden fällig.

    4. Ihre Reiseunterlagen werden Ihnen spätestens eine Woche vor Reisebeginn zugesandt. Der Versand auf dem Postweg er- folgt auf Risiko des Bestellers bzw. des Empfangsadressaten.


  3. Leistungsänderungen

    1. Änderungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistun- gen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und nicht von uns wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind uns vor Reise- beginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Dies gilt insbesondere für Programmänderungen, die durch Trakti- onswechsel, Umstationierungen und Schadensfällen an Loko- motiven, für deren Einsatz aufgrund der Einmaligkeit wir keine Gewähr übernehmen können (z.B. historische Lokomotiven) und gesetzliche Vorgaben (z.B. Waldbrandgefahr) verursacht werden.

    2. Wir verpflichten uns, den Kunden über wesentliche Leis- tungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Ände- rungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger per Post oder auf elektronischem Wege klar, verständlich und in hervorgeho- bener Weise zu informieren.

    3. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von be- sonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Reisevertrages gewor den sind, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von uns gleichzeitig mit der Mitteilung der Änderung gesetzten an- gemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teil- nahme an einer Ersatzreise zu verlangen, wenn wir eine solche Reise anbieten reagiert der Kunde nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen. Hierauf werden wir den Kunden in der Erklärung gem. Ziff. 3.2 in der dort beschriebenen Weise hinweisen.

    4. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Haben wir für die Durchführung der geänderten Reise bzw. Er- satzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit geringere Kosten, erstatten wir dem Kunden die Differenz gemäß § 651m Abs. 2 BGB.


  4. Preisänderungsvorbehalt

    1. Die in unseren Reiseausschreibungen angegebenen Preise sind für uns grundsätzlich bindend.

    2. Wir sind jedoch berechtigt, den Reisepreis bis zu 8% einsei- tig zu erhöhen, wenn die Erhöhung sich unmittelbar aus einer erfolgten Erhöhung des Preises für die Beförderung von Perso- nen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder anderer Ener- gieträger, einer Erhöhung der Steuern und sonstiger Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse ergibt.

    3. Wir werden über eine derartige Preiserhöhung und deren Gründe den Kunden unverzüglich, spätestens bis 20 Tage vor Reisebe ginn auf einem dauerhaften Datenträger per Post oder auf elektronischem Wege klar, verständlich und in hervorgeho- bener Weise unterrichten und hierbei die Berechnung der Preis- erhöhung mitteilen.

    4. Der Kunde kann eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die unter Ziff. 4.2 genannten Positionen nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für uns geführt hat. Hat der Kunde mehr als den hiernach geschuldeten Betrag bezahlt, ist der Mehrbetrag von uns zu erstatten. Tatsächlich entstandene Ver- waltungsausgaben dürfen wir in Abzug bringen; auf Verlangen teilen wir mit, in welcher Höhe solche entstanden sind.


  5. Widerrufsrecht, Rücktritt durch den Kunden, Ersatzpersonen

    1. Wie weisen ausdrücklich daraufhin, dass nach den gesetz- lichen Vorschriften bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Internet abgeschlossen wurden, kein

      Widerrufsrecht besteht (§§ 312 Abs. 7, § 312g Abs. 2 S. 1 Nr. 9 BGB), sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kün- digungsrechte. Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Kunden ge- führt worden.

    2. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist uns gegenüber in Textform zu er- klären. Falls die Reise über ein Reisebüro gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kun- den wird empfohlen, den Rücktritt dauerhaften Datenträger zu erklären.

    3. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Rei- se nicht an, so verlieren wir den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen können wir aber, soweit der Rücktritt nicht von uns zu vertreten ist oder unvermeidbare und außergewöhnliche Um- stände im Sinne des § 651h Abs. 3 BGB vorliegen, eine ange- messene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen.

    4. Wir haben diesen Entschädigungsanspruch zeitlich und nach den Reisearten gestaffelt, d.h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinb arten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reise- preis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Auf wendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksich- tigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt berechnet:

      1. Pauschalreisen mit Fluganteil und Schiffspauschalreisen Bis 95. Tag vor Reiseantritt 15%

        Ab 94. bis 45. Tag vor Reiseantritt 25%

        Ab 44. bis 22. Tag vor Reiseantritt 50%

        Ab 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 70%

        Ab 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 80%

        Ab 6. Tag vor Reiseantritt 95%


      2. Mehrtages – Bahn- und Buspauschalreisen Bis 45. Tag vor Reisebeginn 15%

      Ab 44. bis 22. Tag vor Reiseantritt 30%

      Ab 21. bis 8. Tag vor Reiseantritt 60%

      Ab 7. Tag vor Reiseantritt 95%


    5. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, uns nachzuweisen, dass uns überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von uns geforderte Pauschale.

    6. Wir behalten uns vor, anstelle der vorstehenden Pauscha- len eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit wir nachweisen, dass uns wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Falle sind wir verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der erspa rten Aufwendungen und einer etwa- igen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

    7. Soweit wir infolge des Rücktritts zu Reisepreisrückzahlun- gen verpflichtet sind, erfolgt eine Leistung unverzüglich, spätes- ten innerh alb von 14 Tagen.

    8. Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 e BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt.

    9. Für Zusatzleistungen, wie z.B. Musicalkarten, Anschlussflü- ge, Anschlussfahrkarten, Hotelübernachtungen vor- bzw. nach unserer Pauschalreise etc., gelten die Stornobedingungen des jeweiligen Veranstalters bzw. Leistungsträgers. Wir sind in sol- chen Fällen lediglich als Vermittler tätig.


  6. umbuchungen

    1. Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Ände- rungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Um- buchung) besteht mit Ausnahme des Vorliegens eines Falles nach Art. 250 § 3 EGBGB nicht. Wird auf Wunsch des Kunden dennoch



      eine Umbuchung vorgenommen, können wir bei Einhaltung der nachstehenden Fristen ein Umbuchungsentgelt pro Reisenden erheben:

      1. Pauschalreisen mit Fluganteil und Schiffspauschalreisen: Bis 30 Tage vor Reiseantritt: € 100,-

      2. Mehrtages – Bahn- und Buspauschalreisen: Bis 14 Tage vor Reiseantritt: € 50,-

    2. Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Fris- ten erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt mög- lich ist, nur nach Rücktritt vom Reise vertrag gemäß Ziffer 5.2 bis 5.8 zu den Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.


  7. nicht in Anspruch genommene leistungen

    Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungs- gemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise) und ihn nicht zum kostenfreien Rücktritt oder zur Kündigung be- rechtigt hätten, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Wir werden uns um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Ver- pflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leis- tungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.


  8. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl

    1. Wir können wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmer- zahl nur dann vom Reisevertrag zurücktreten, wenn wir in der jeweiligen Reiseausschreibung die Mindestteilnehmerzahl be- ziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Kunden spätestens die Erklärung zugegangen sein muss, angegeben haben und in der Reisebestä- tigung die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist angeben.

    2. Ein Rücktritt wird dem Kunden gegenüber spätestens an dem Tag erklärt, der in der Reiseausschreibung und der Reise- bestätigung angegeben wurde. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, haben wir unverzüglich von unserem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang der Rücktrittserklärung zurück.


  9. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen

    1. Wir können den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchen Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.

    2. Kündigen wir, so behalten wir den Anspruch auf den Rei- sepreis; wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten Auf- wendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangen, einschließlich der uns von den Leistungsträgern gut gebrachten Beträge.


  10. Mitwirkungspflichten des reisenden

    1. Mängelanzeige und Abhilfeverlangen

      Wird die Reise nicht frei von Rechtsmängeln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Der Reisende ist aber ver- pflichtet, uns ein en aufgetretenen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt er dies schuldhaft, tritt eine Minderung des Reisepreises nach § 651m BGB nicht ein; gleiches gilt für Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos ist oder aus anderen Gründen unzumutbar ist. Der Reisende ist ver- pflichtet, seine Mängelanzeige unverzügli ch der Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Ist eine Reiseleitung nicht vorhanden, sind etwaige Reisemängel uns an unserem Sitz zur Kenntnis zu geben. Über die Erreichbarkeit der Reiseleitung bzw. des Rei- severanstalters wird in der Leistungsbeschreibung, spätestens jedoch mit den Reiseunterlagen, unterrichtet. Die Reiseleitung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.


    2. Fristsetzung vor Kündigung

      Will ein Kunde/Reisender den Reisevertrag wegen eines Rei- semangels der in § 651i Abs. 2 BGB bezeichneten Art nach § 651l BGB oder aus wichtigem, uns erkennbaren Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen, hat er uns zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder wir diese verweigern oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, uns erkennbares Interesse des Kunden/Reisenden gerechtfertigt wird.

    3. Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung

      Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen sind unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (P.I.R) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaf- ten lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadens- anzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tage und bei Verspätung innerhal b 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Im Üb- rigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung von uns anzuzeigen.

    4. Reiseunterlagen

      Der Kunde hat uns zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z.B. Flugschein, Fahrkarte, Hotelgutscheine) nicht innerhalb der von uns mitgeteilten Frist erhält.


  11. Beschränkung der Haftung

    11.1. Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darü- ber hinaus gehende Ansprüche nach internationalen Überein- künften, wie dem Montrealer Übereinkommen oder sonstigen gesetzlichen Bestimmungen wie dem Luftverkehrsgesetz oder dem Allgemeinen Eisenbahngesetz bleiben von der Beschrän- kung unberührt.

    11.3. Wir haften nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Ver- anstaltungen Dritter, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförde- rungsleistungen von und zum ausgeschriebnen Ausgangs – und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Reisenden erk ennbar und nicht Bestandteil der Reiseleistung von uns sind. Unberührt bleiben die gesetzlichen Bestimmungen nach §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB. Wir haften jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklä- rungs- oder Organisationspflichten unsererseits ursächlich war.


  12. geltendmachung von Ansprüchen, Adressat, Verbraucherstreitbeilegung

    1. Ansprüche nach den §§ 651 i Abs. 3 Nr. 2, 4-7 BGB hat der Kunde gegenüber uns unter der unten angegebenen Anschrift oder über den Reisvermittler geltend zu machen.

    2. Wir weisen im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucher- streitbeilegung darauf hin, dass wir derzeit nicht an einer freiwil- ligen Verbraucherstreitbeteiligung teilnehmen.

      Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Str. 8, 77694 Kehl, Telefon:

      +49 785179579 40, Telefax: +49 785179579 41


  13. informationspflichten über die identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

    Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens ver- pflichtet uns, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Bu- chung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so sind wir verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. die Flüge werden. Sobald wir wissen, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, müssen wir den Kunden informieren. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, müssen wir den Kunden über den


    Wechsel informieren. Wir müssen unverzüglich alle angemes- senen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. Die Liste der Fluggesellschaften mit EU-Betriebsverbot ist auf folgender Internetseite abrufbar: http://ec.europa.eu/transport/modes/air/ safety/air-ban/index_de.htm .


  14. Pass-, visa- und Gesundheitsvorschriften

      1. Wir werden dem Kunden über allgemeine Pass- und Visa- erfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich den ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Ver- tragsabschluss sowie über deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt unterrichten.

      2. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mit- führen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll – und De- visenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung vo n Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn wir unzureichend oder falsch informiert haben.

      3. Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zu- gang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertre- tung, wenn der Kunde uns mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, wir haben eigene Pflichten schuldhaft verletzt.


  15. Rechtswahl

    Auf das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns findet aus- schließlich deutsches Recht Anwendung, soweit zwingende gesetzliche Bestimmungen nicht entgegenstehen. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. Soweit bei Klagen Ihnen uns gegenüber im Ausland für unsere Haftung dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ihren Ansprüchen ausschließlich deutsches Recht Anwen- dung.


  16. gerichtsstand

    1. Der Kunde kann uns nur an unserem Sitz verklagen.

    2. Für Klagen Ihnen gegenüber ist Ihr Wohnsitz maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, bzw. Vertragspartner von uns, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhn- lichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhe- bung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand unser Sitz ver- einbart.

    3. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,

      1. wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Be- stimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisever- trag zwis chen Ihnen und uns anzuwenden sind, etwas anderes zu Ihren Gunsten ergibt oder

      2. wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, der Sie an- gehören, für Sie günstiger sind als die nachfolgenden Bestim- mungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.


  17. Datenschutz

    Die personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Verfügung stel- len, werden elektronisch erfasst, gespeichert, verarbeitet, an Leistungsträger übermittelt und genutzt, soweit dies zur

    Vertragsdurchführung erforderlich ist.


  18. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

    Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertra- ges und/oder dieser allgemeinen Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages bzw. der gesamten allgemeinen Reisebedingungen zur Folge.


  19. veranstalter

IGE-Erlebnisreisen und Reiseservice GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Armin Götz, Bahngelände 2, 91217 Hersbruck, Deutschland/Germany, Tel.: 09151/90550; Fax: 09151/905590; E-Mail: info@ige-erlebnisreisen.de

Stand 1. Juli 2018


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